Was ist Logopädie?
Das Wort stammt vom griechischen Wort "logos" (Wort) und "paideuein" (erziehen) und bedeutet wörtlich Spracherziehung.
Die Logopädie beschäftigt sich mit allen therapiebedürftigen Problemen um Stimme, Sprache, Sprechen und Schlucken.
Die Ursachen können vielfältig sein: Eine persönliche oder familiäre Veranlagung, bestimmte Grunderkrankungen, erworbene Angewohnheiten, organische oder neurogene Schädigungen.
Wie bekomme ich Logopädie?
Zuerst wenden Sie sich an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder Ihre Fachärztin / Ihren Facharzt.
Sie bekommen dann bei Bedarf eine sogenannte "Heilmittelverordnung".
Ohne eine ärztliche Verordnung darf keine Behandlung durchgeführt werden. Dies gilt auch für privat versicherte Patienten.
Wer kann Logopädie verordnen?
Hausärztin / Hausarzt
Kinderärztin / Kinderarzt
Neurologin / Neurologe
HNO-Ärztin / HNO-Arzt
Fachärztin für Phoniatrie / Facharzt für Phoniatrie
Zahnärztin / Zahnarzt
Kieferorthopädin / Kieferorthopäde
Gegebenenfalls können Sie auch Ihre Erstverordnung direkt in der Klinik bei Ihrer Entlassung erhalten.
Wird die Behandlung von den Krankenkassen bezahlt?
Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die logopädische Behandlung.
Bei Kindern ist keine Zuzahlung fällig, Erwachsene haben eine Eigenbeteiligung von 10% zuzüglich 10€ Rezeptgebühr.
Bei Privatversicherten und Beihilfeempfängern übernehmen die privaten Krankenkassen in der Regel die Behandlungskosten bis zu einer gewissen Höhe. Die Konditionen richten sich nach Ihren individuellen Verträgen, Sie müssen diese bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle erfragen.
Die von mir in Rechnung gestellten Behandlungskosten sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert und unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Kasse oder der Beihilfe.
Was muss ich bei der Terminvereinbarung beachten?
Die Heilmittelverordnung darf nicht älter als 14 Tage sein, da sie sonst Ihre Gültigkeit verliert. Wenn Ihr Arzt Ihnen eine logopädische Behandlung verordnen möchte, erkundigen Sie sich, ob kurzfristig ein Termin in meiner Praxis frei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich gerne auf die Warteliste setzen lassen.