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FAQ

  • Wie bekomme ich Logopädie?
    Zuerst wenden Sie sich an Ihre Hausärztin / Ihren Hausarzt oder Ihre Fachärztin / Ihren Facharzt. Sie bekommen dann bei Bedarf eine sogenannte "Heilmittelverordnung". Ohne eine ärztliche Verordnung darf keine Behandlung durchgeführt werden. Dies gilt auch für privat versicherte Patienten.
  • Was ist Logopädie?
    Das Wort stammt vom griechischen Wort "logos" (Wort) und "paideuein" (erziehen) und bedeutet wörtlich Spracherziehung. Die Logopädie beschäftigt sich mit allen therapiebedürftigen Problemen um Stimme, Sprache, Sprechen und Schlucken. Die Ursachen können vielfältig sein: Eine persönliche oder familiäre Veranlagung, bestimmte Grunderkrankungen, erworbene Angewohnheiten, organische oder neurogene Schädigungen.
  • Wer kann Logopädie verordnen?
    Hausärztin / Hausarzt Kinderärztin / Kinderarzt Neurologin / Neurologe HNO-Ärztin / HNO-Arzt Fachärztin für Phoniatrie / Facharzt für Phoniatrie Zahnärztin / Zahnarzt Kieferorthopädin / Kieferorthopäde​ Gegebenenfalls können Sie auch Ihre Erstverordnung direkt in der Klinik bei Ihrer Entlassung erhalten.
  • Wird die Behandlung von den Krankenkassen bezahlt?
    Bei gesetzlich Versicherten übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die logopädische Behandlung. Bei Kindern ist keine Zuzahlung fällig, Erwachsene haben eine Eigenbeteiligung von 10% zuzüglich 10€ Rezeptgebühr. ​ Bei Privatversicherten und Beihilfeempfängern übernehmen die privaten Krankenkassen in der Regel die Behandlungskosten bis zu einer gewissen Höhe. Die Konditionen richten sich nach Ihren individuellen Verträgen, Sie müssen diese bei Ihrer Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle erfragen. Die von mir in Rechnung gestellten Behandlungskosten sind nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten kalkuliert und unabhängig von der Erstattungshöhe durch Ihre Kasse oder der Beihilfe.
  • Was muss ich bei der Terminvereinbarung beachten?
    Die Heilmittelverordnung darf nicht älter als 14 Tage sein, da sie sonst Ihre Gültigkeit verliert. Wenn Ihr Arzt Ihnen eine logopädische Behandlung verordnen möchte, erkundigen Sie sich, ob kurzfristig ein Termin in meiner Praxis frei ist. Sollte dies nicht der Fall sein, können Sie sich gerne auf die Warteliste setzen lassen.

Die Regelmäßigkeit der Behandlung ist grundlegend für den Erfolg. Sollte dies der Patientin / dem Patienten nicht möglich sein, behalte ich mir vor, die Behandlung abzubrechen.

Bitte beachten Sie, dass dies eine Bestellpraxis ist. Ihre Termine werden nur für Sie reserviert.

Sollten Sie verhindert sein, bitte ich Sie, den Termin möglichst frühzeitig abzusagen.

Wenn der Termin von Ihnen weniger als 24 h vorher abgesagt oder versäumt wird, muss ich Ihnen aus wirtschaftlichen Gründen eine Verdienstausfallentschädigung in Rechnung stellen.

Die Absage muss in der Regel telefonisch erfolgen.

Interessante Links

(die Links wurden bei Erstellung geprüft, es kann jedoch keine Verantwortung für die Inhalte übernommen werden)

www.dbl-ev.de

www.lsvt.de

www.parki-stgt.de

www.kindergaerten-bw.de/Kolibri

Logopädie Saskia Tokarz, Logopädie Stuttgart Mitte, Logopädie Stuttgart West, Sprachtherapie, Stimmtherapie, CI, Laryngektomie, Parkinson, Sprachförerung
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